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Geschätsbedingungen

Ihre Anmeldung, ob schriftlich, persönlich oder online, ist ab sofort möglich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge ihres Eingangs vergeben.


Einschreibung: Für Einzelveranstaltungen des Fachbereichs 20 (=alle Kurse mit 2000-er Nummern) ist keine Anmeldung nötig.


Schriftliche Anmeldung/Einschreibung mit Lastschrift-Einzugsverfahren: Pro Person und Kurs bitte einen Anmeldeschein ausfüllen und einreichen (per Post, Fax oder Briefkästen der Stadt Oberasbach am Rathaus). Geben Sie die Teilnehmerdaten und Bankverbindung vollständig an. Unvollständig, fehlerhaft und nicht leserlich ausgefüllte Anmeldescheine und Anmeldungen ohne Bankverbindung können nicht bearbeitet werden. Rücklastgebühren der Bank, die durch einen unberechtigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontenangaben oder -deckung entstehen, gehen zu Lasten des Kontoinhabers.


Anmeldung online übers Internet: (www.vhs-oberasbach.de) Bitte füllen Sie auch hier das abrufbare Anmeldeformular korrekt aus. Bitte pro Teilnehmer/in ein Formular ausfüllen!


Persönliche Anmeldung: Teilnehmer, die Barzahlung bevorzugen, können ihre Kursgebühr zu den angegebenen Öffnungszeiten in der Volkshochschule im Rathaus (Zimmer 201) einbezahlen.


Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr.


Ihre Anmeldung wird nicht bestätigt. Bitte warten Sie diesbezüglich auch nicht auf die Abbuchung. Die Kursgebühr wird in den meisten Fällen erst nach Kursbeginn eingezogen. Bei Überbelegung oder Nichtzustandekommen Ihres Kurses erhalten Sie rechtzeitig eine Absage mit dem evtl. Hinweis auf einen Alternativkurs.


Rücktritt: Mit Ihrer Anmeldung haben Sie sich verpflichtet, die Kursgebühr zu entrichten. Ein Rücktritt von einer Anmeldung kann nur bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf schriftlichem Wege in nachgewiesenen Fällen (längerfristige Erkrankung, Wegzug) genehmigt werden. In diesem Fall behält die VHS eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro ein. Grundsätzlich werden Gebühren nur erstattet, wenn eine Veranstaltung von Seiten der VHS abgesagt werden muss, z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl.


Anpassen der Kursgebühr bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 12: Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/Seminar wurde vom Stadtrat auf 12 festgelegt. Unterhalb dieser Teilnehmergrenze können jedoch Kurse für Kleingruppen mit erhöhter Gebühr eingerichtet werden. Dabei kommt eine lineare Staffelung der Kursgebühr zum Tragen, die sich an der Zahl der tatsächlich eingeschriebenen Kursteilnehmer orientiert. Wochenendseminare sind gesondert kalkuliert.


EDV-Kurse sind in der Regel mit 9 Teilnehmern kalkuliert. Der Gebührenaufschlag ist bereits eingerechnet. Bei Wochenendseminaren im Fachbereich EDV handelt es sich jedoch um eine Pauschalgebühr.


Gebührenermäßigung: Sollten Sie eine Gebührenermäßigung beantragen (30% für Schüler, Studenten, Arbeitslose), ist die Vorlage des entsprechenden Ausweises (bei schriftlicher Anmeldung in Kopie) bei der Einschreibung nötig. Bei Kinder- und Schülerkursen ist die Gebühr bereits ermäßigt angegeben. Bei Wochenend-, Tagesseminaren, Studienfahrten und Einzelveranstaltungen werden keine Ermäßigungen gewährt.


Studienreisen: Bei der Durchführung von Studienreisen ist die Volkshochschule in der Regel Vermittler im Sinne des Reisevertragsrechtes (§651a ff BGB). Der jeweilige Reiseveranstalter wird im Ausschreibungstext schriftlich bekannt gegeben. Für die Studienreise gelten die Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Die vhs wird Anzahlungen oder den vollen Reisepreis erst nach der Aushändigung einer Buchungsbestätigung und eines Sicherungsscheines des Reiseveranstalters oder nach dem Ende der Reise im Lastschriftverfahren einziehen.


Teilnahmebescheinigungen auf Kartonpapier können gegen einen Kostenbeitrag von Euro 2,50 angefordert werden. Eine Teilnahmebescheinigung auf üblichem Schreibpapier ist kostenlos.


Haftung: Die Volkshochschule haftet gegenüber den Teilnehmern in allen Veranstaltungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Rauchen ist in allen öffentlichen Schulen und Räumen, die von der VHS genutzt werden, nicht erlaubt.


Im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit greift die VHS Oberasbach auch auf Bildaufnahmen aus Kursen und Seminaren zurück. Bitte erklären Sie ausdrücklich in schriftlicher Form, wenn Sie mit der Veröffentlichung von Bilder, auf denen Sie oder Ihre Kinder zu sehen sind, nicht einverstanden sind. Im anderen Fall setzten wir Ihr Einverständnis voraus.